AGB  & Stornobedingungen

Gastaufnahmevertrag (AGB) 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im Zusammenhang mit zur Miete überlassenen Hotelzimmern zur Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen. Die Verwendung anders lautender AGB, die Abbedingung, Erweiterung oder Änderung dieser AGB bedarf der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Vertrag

Durch die Annahme der Buchung des Gastes durch den Gastwirt kommt der Vertrag zustande. Eine Bestätigung der Buchung in Textform ist nicht erforderlich. Vertragspartner des Gastwirts ist der buchende Gast, auch sofern die Buchung ausschließlich für andere in der Buchung aufgeführte Personen erfolgte. Wenn dieser eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, haftet er auch für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen.

3. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit für das Hotelzimmer 7 % (MwSt) alle anderen Leistungen 19 % (MwSt) im Preis inbegriffen ist und zwischenzeitlich eine Erhöhung dieser erfolgt, geht dies zu Lasten des Gastes. Zusätzlich zu bezahlende Entgelte sind Kurtaxe, sonstige vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte oder gebuchte Zusatzleistungen.

4. Leistungen, Aufrechnung

Verpflichtung des Gastwirts ist es, ein Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Dauer der Buchung spätestens vor Abreise zu bezahlen. Dem Gastwirt steht insoweit ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes zu. Fälligkeitsdatum ist daher spätestens der Abreisezeitpunkt. Auslagen des Gastwirts und Sonderleistungen sind unmittelbar nach Inanspruchnahme zu begleichen und fällig. Bei Tagesgästen erfolgt die Begleichung der Rechnung noch am selbigen Tag. Kostenübernahme von Firmen werden nur nach schriftlicher Anfrage und Bestätigung anerkannt. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Gastwirt berechtigt, Verzugszinsen von  8 % bzw. 5 % bei Beteiligung eines Verbrauchers über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern dem Gastwirt dadurch kein höherer Schaden entstanden ist. Sofern bei der Buchung vereinbart, ist der Gastwirt berechtigt eine Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung zu verlangen. In begründeten Fällen, wie zum Beispiel bei Zahlungsrückstand oder Erweiterung der Buchung, ist der Gastwirt berechtigt, auch zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld in € und CHF, Eurocard, Visa und Mastercard akzeptiert. Bei Zahlungen mit Kreditkarten ist der Gastwirt bereschtigt einen zuschlag von bis zu 2,75 % auf den Rechnungsbetrag zu erheben. Bei Nachlässen, Sonderpreisen und Pauschalangeboten erfolgt ausschließlich Barzahlung. Eine Aufrechnung von Seiten des Kunden kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung geltend gemacht werden.

5. Stornierung

-Stornierungen und Änderungen die bis 31 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.                                                                                  -Stornierungen und Änderungen die bis zu 22 Tagen vor der Anreise erfolgen, werden mit 50 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. -Stornierungen und Änderungen, die bis zu einem Tag vor dem Anreisedatum erfolgen, werden mit 80 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. -Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreise und vorzeitige Abreise werden mit werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Bei Übernachtung mit Frühstück, werden die Kosten für das Frühstück mit 9,90 Euro abgezogen. Der Gastwirt ist aus sachlichem Grund zum Rücktritt berechtigt, beispielsweise sofern: − eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde − dies im Rahmen der Buchung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde− bei höherer Gewalt oder ähnlicher nicht vom Gastwirt zu vertretenden Umständen, sofern dadurch die Erfüllung des Gastaufnahmevertrags unmöglich wird der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist bzw. die Sicherheit des Hotels gefährden kann. Ferner ist der Gastwirt zum Rücktritt berechtigt, sofern dem Gast in Textform innerhalb einer bestimmten Frist ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, wenn Anfragen anderer Gäste nach den entsprechenden Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht bereit ist, auf sein Rücktrittsrecht zu verzichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes ist bei berechtigtem Rücktritt des Gastwirtes ausgeschlossen.

6. An- und Abreise, weitere Obliegenheiten

Die Bereitstellung der Unterkünfte erfolgt am Anreisetag von 15°° Uhr bis 18°° Uhr. Bei Nichtanreise ohne entsprechende Nachricht des Gastes kann nach zwei Stunden die Unterkunft anderweitig belegt werden. Die Räumung der Unterkünfte hat am Abreisetag bis spätestens 11°° Uhr zu erfolgen. Danach kann der Gastwirt für die zusätzliche Aufwendung bei einer Abreise bis 18°° Uhr 50 % des vereinbarten Zimmerpreises und bei einer Abreise nach 18°° Uhr 100 % des vereinbarten Zimmerpreises verlangen. Jede andere Regelung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Dem Gast bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Anspruch auf Nutzungsentgelt nachzuweisen. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes bringen wir 100 % abzüglich Frühstück in Rechnung. Unterkünfte dürfen nur mit vertraglich vereinbarten Personen und Anzahl belegt werden. Eine Überbelegung führt zur Kündigung bzw. Mehrvergütung. Haus- und andere Tiere sind in den Hotelzimmern und Hotelfluren nicht gestattet. Eine Nichteinhaltung dieser Regel führt zur Kündigung des Mietvertrages und eine Reinigungspauschale von 150,-- Euro wird zur Zahlung fällig.

7. Haftung des Gastwirts, Verjährung

Ansprüche des Gastes gegen den Gastwirt sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht sind, sofern der Gastwirt die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung vertragstypischer Pflichten des Gastwirts beruhen, unterliegen ebenfalls nicht dem Haftungsausschluss. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastwirt auftretende Mängel an Sachen und Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Der Gastwirt wird bemüht sein, diese in angemessener Zeit zu beseitigen. Der Gast ist überdies verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beseitigen und den möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen ist die Haftung gesetzlich auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500 €, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf höchstens 800 € beschränkt. Der Gastwirt empfiehlt, alle Wertgegenstände im Zimmersafe aufzubewahren. Die zur Verfügungsstellung eines Stellplatzes für Fahrzeuge und andere Gegenstände begründet keinen Verwahrvertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Der Beginn der Verjährung der Ansprüche gegen den Gastwirt richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Dauer der Verjährung beträgt grundsätzlich ein Jahr, verlängert sich bei Schadensersatzansprüchen kenntnisunabhängig auf fünf Jahre, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit kenntnisunabhängig auf 10 Jahre. Die Verkürzungen der Verjährung gelten nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Gastwirts.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in jedem Fall der Hotelstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Hotels zu erbringen sind. Es gilt deutsches Recht.

9. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie diese Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen. Der komplette Reiseschutz umfasst zusätzlich die Reise-Krankenversicherung und Gepäckversicherung.

10. Schlussbestimmungen Klausel

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 


 

Stand Unterkirnach, 01.11.2019

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